Nachdem man mit großen Getöse und viel Konfetti die „Ehe für Alle“ (EfA) eingeführt hatte, um anschließend eines der massivsten Eingriffe in die freie Äußerung der Meinung, das s.g. „Netzwerk-Durchsetzungsgesetz“ (NetzDG) im kleinen Kreis, mit gerade mal 60 Abgeordnete durchzupeitschen, so macht sich nun der verhinderte Justizminister Heiko Maas an sein nächstes ‚Husarenstück‘, wie die „Zeit“, heute am 4. Juli berichtete:
Abstammungsrecht:
Experten wollen „Mit-Mutterschaft“ einführenWer ist Mutter in einem gleichgeschlechtlichen Paar mit Kindern? Mit welchen Pflichten? Regierungsexperten sprechen sich für eine Reform des Abstammungsrechts aus.
Und man kann sehen, wie schnell bei der EfA die Hüllen fallen, denn es wird für Männer nach wie vor nicht einfacher, die gleichen Rechte zu erhalten, wie man es für Frauen per se einräumt. Denn die „Zeit“ führt weiterhin aus:
„Manche heiklen Themen hat der Arbeitskreis laut SZ indes ausgespart: Leihmutterschaft und Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind, gehörten nicht zum Arbeitsauftrag der Kommission.“
Auch die „FAZ“ sekundiert, dass ein paar Dinge gefälligst so bleiben sollen, wie es schon immer war und wie es Väter oder auch solche, denen man ein Kind untergejubelt hat, schon seit Jahrzehnten kennen:
„Nach deutschem Recht ist stets die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter.
Daran halten die Sachverständigen fest: „Rechtliche Mutter soll auch weiterhin die Frau sein, die das Kind geboren hat.“
Im Klartext: Schwulen Männern verbietet man die Leihmutterschaft und das Recht auf Reproduktion, bei lesbischen Frauen sollen aber nun beide Mutter sein dürfen.
Homosexuelle Elter1 und Elter2 sind somit also wieder nur Frauen, aber ganz sicher keine Männer! Ob sich die Schwulen so eine „Ehe für Alle“ vorgestellt haben? Wahrscheinlich wohl nicht.
Das wirft aber eine simple Frage auf: Warum darf sich die lesbische Mutter via Samenspende replizieren, der schwule Vater aber per Leihmutterschaft nicht?
Aber was will man schon von einer feministischen Bundesrichterin Meo-Micaela Hahne (BGH) erwarten, die in der Vergangenheit schon Väter drangsaliert und ihrer Rechte beschnitten hat bis zum Gehtnichtmehr.
Die sollen halt zahlen bis sie umfallen. Egal ob nun biologischer oder so genannter sozialer Vater. Eine anteilige Mit-Vaterschaft im heterosexuellen Gefüge will man da gar nicht sehen, wie unzählige ‚Einzelschicksale‘ von vernichteten Papas oder viele Kämpfe um das Gemeinsame Sorgerecht (GSr) bzw. DNA-Tests zwecks Abstammungs-Feststellung, welche sie verboten bekamen, aufzeigen.
Wo käme man da hin, wenn man anlässlich einer EfA auch noch Männer berücksichtigen würde? Das geht so einfach nicht, wie die Experten-Komission unter Hahne ja ausdrücklich darzulegen scheint.
Denn der Schwerpunkt liegt ja mehr auf lesbischen Themen, wie diese Diskussion mal wieder offensichtlich belegt. Heiko Maas nennt das aber euphemistisch:
„Die Regelung wäre ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in Deutschland“
meint damit aber die „Mit-Mutterschaft“ bei lesbischen Beziehungen. Ausdrücklich scheint er zu akzeptieren, dass andere Optionen für schwule Partnerschaften, geschweige denn Hetero-Väter überhaupt nur denkbar wären. Männer schaut auf dieses Land und wisset, wo ihr steht, möchte man da laut ausrufen.
Die Krönung bildet dann aber dieses Zitat des Justizministers, der eine 2-Prozent-Minderheit unterstützend so bezeichnet:
„Das Abstammungsrecht berühre Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens, da spielten weltanschauliche und religiöse Überzeugungen eine große Rolle, aber auch persönliche Erfahrungen. Der Bericht des Arbeitskreises solle erst einmal eine Grundlage für eine ausführliche Debatte sein.“
Immerhin, einen kleinen Funken Hoffnung lassen seine Zitate (alle aus der FAZ) aber jedoch noch: „Ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung geht da nichts.“
Man wird sehen, ob das Thema so ergebnisoffen besprochen wird, wie das NetzDG oder die ad-hoc durchgepeitsche EfA vor der Sommerpause. Oder wie weit er eben das „Mindestmaß“ auslegt.
Denn Maas befürwortet ja ausdrücklich die Formel Elter1 plus Elter2 ergibt Mit-Mutterschaft. Man könnte es auch Minderheitenterror inklusive der Bevorzugung eines Geschlechtes nennen. Und man darf gespannt sein, ob sein „Nein heißt Nein“ auch im Diskurs gilt.
Aber man könnte es auch so sehen: Die Bundesregierung arbeitet mit aller Macht daran, dass Frauen nun das alleinige Besitzrecht am Kind haben. Männer, ob nun schwul oder hetero, die stören da nur, bei der Festlegung der bisher geschenkten Latifundien. Sie sind nichts, das Ovarium ist Alles!
Credits: Beide Bilder FAZ
PS: „Elter“ übernommen
Nachtrag: Jetzt wird das Abstammungsrecht „rasiert“
Auch ein Nebeneffekt dessen, was Maas so fabriziert.
-> Mit Diskussion zum Begriff „Elter1“ und „Elter2“
Die „Welt“ greift das Thema jetzt ebenfalls Online auf:
Kommen bald „Mit-Mütter“ und „intendierte Eltern“?
„Wer also einwilligt, dass seine Partnerin durch eine Samenspende oder eine Embryonenspende schwanger wird, ist somit „intendierter Vater“. Die Experten bezeichnen dies als „Verursacherprinzip“.
Passend auch ein Artikel in der „Zeit“
„Ralf Bönt: Die verlorenen Söhne„
„Seltsam ist auch, dass wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen: Die Gleichstellung Homosexueller kommt vor der Gleichstellung von Mutter und Vater.“
luisman sagte:
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
luisman sagte:
Die meisten Grenzen, die sich Menschen selbst gesetzt haben machen halt Sinn. Wenn man diese Grenzen oeffnet kommt man ins Chaos. Um dieses Chaos zu ordnen, muss man wieder neue Regeln erfinden. Wenn die neuen ungenuegenden Regeln weiteres Chaos verursachen, wuenscht man sich irgend wann man haette diese Grenze nie geoeffnet.
Der obige Absatz laesst sich auf so vieles anwenden, was die Gesellschaften des Westens in den letzten Jahrzehnten so veranstaltet haben. Bei jeder Art von Progressivismus sollte man als Warnung dazu schreiben: procede at your own peril.
Emannzer sagte:
Es wirkt, als wolle der Staat die reale Elternschaft beiseite räumen und dafür die soziale forcieren. Selbst wenn das nur max. fünf Prozent der Fälle ausmacht, bleibt es wohl dennoch legitim, von einem Minderheitenterror der „LGBTI*“ -Organisationen zu sprechen.
Aranxo hat heute auf Geschlechterallerlei mal die Eckpunkte dieses massiven Eingriffs in das Abstammungsrecht gut zusammengefasst:
– Die Samenspende darf nicht mehr anonym sein, damit Kinder ihre leiblichen Väter finden können
– Im Gegenzug sollen Samenspender fortan vor möglichen Vaterschaftsklagen sicher sein und demzufolge keine Unterhaltsforderungen befürchten müssen
– Der Begriff „Abstammung“ wird beseitigt zu Gunsten des Begriffs „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“
– Bei lesbischen Paaren wird bei Verpartnerung oder Heirat die nicht gebärende zweite Frau automatisch „Mit-Mutter“
– Vater kann auch der werden, der in die Fortpflanzung per Samenspende seiner Partnerin zugestimmt hat.
– Vater kann auch der werden, der mit einer anderweitig verheirateten Frau ein Kind bekommt, allerdings nur mit Einvernehmen aller drei Beteiligten
und kommentierte dazu: „Väter bekommen weiterhin keine erweiterten Rechte, um herauszufinden, ob Kinder tatsächlich ihre leiblichen sind. Daran ändert sich leider gar nichts.“
Quelle: Kurznachrichten vom 05.07.2017
Heiko Maas, König der Diskriminierung, Kaiser der Frauenbevorzugung per Gesetz und Looser bei der Beseitigung tatsächlicher Probleme in diesem Land!
Hoffentlich ist der bald weg! Sein optisches Pendant, den Eichmann Rudi, hat man ja zum Glück auch nicht mehr am Hals.
Pingback: Kurznachrichten vom 05.07.2017 – Geschlechterallerlei
Info sagte:
Mutterkult wie eh und je
„In Deutschland ebenso verboten, aber im Ausland weit verbreitet ist die Eizellenspende. Hier war das Gremium aber der Auffassung, dass das Austragen des Kindes bereits ausreicht, um die Mutterschaft zu begründen – auch wenn die „Geburtsmutter“ nicht die genetische Mutter ist.“
Das prallt zwar auf das hier aber was solls
Und auch andere Begrifflichkeiten fallen der Sprachhygiene anheim. So hat die „leibliche Mutter“ künftig als Begriff ausgedient. Stattdessen wird unterschieden zwischen „genetischer Mutter“ und „Geburtsmutter“. Das ist inzwischen oft nicht mehr das Gleiche. Denn im Falle einer Eizellen- oder Embryonenspende ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt, ja genetisch gar nicht mit ihrem Kind verwandt.
Aber hauptsache der Begriff „Erzeuger“ bleibt bestehen. So er nicht ein „intendierter Vater“ ist.