Nachdem man mit großen Getöse und viel Konfetti die „Ehe für Alle“ (EfA) eingeführt hatte, um anschließend eines der massivsten Eingriffe in die freie Äußerung der Meinung, das s.g. „Netzwerk-Durchsetzungsgesetz“ (NetzDG) im kleinen Kreis, mit gerade mal 60 Abgeordnete durchzupeitschen, so macht sich nun der verhinderte Justizminister Heiko Maas an sein nächstes ‚Husarenstück‘, wie die „Zeit“, heute am 4. Juli berichtete:

Abstammungsrecht:
Experten wollen „Mit-Mutterschaft“ einführen

Wer ist Mutter in einem gleichgeschlechtlichen Paar mit Kindern? Mit welchen Pflichten? Regierungsexperten sprechen sich für eine Reform des Abstammungsrechts aus.

Und man kann sehen, wie schnell bei der EfA die Hüllen fallen, denn es wird für Männer nach wie vor nicht einfacher, die gleichen Rechte zu erhalten, wie man es für Frauen per se einräumt. Denn die „Zeit“ führt weiterhin aus:

„Manche heiklen Themen hat der Arbeitskreis laut SZ indes ausgespart: Leihmutterschaft und Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind, gehörten nicht zum Arbeitsauftrag der Kommission.“

Auch die „FAZ“ sekundiert, dass ein paar Dinge gefälligst so bleiben sollen, wie es schon immer war und wie es Väter oder auch solche, denen man ein Kind untergejubelt hat, schon seit Jahrzehnten kennen:

„Nach deutschem Recht ist stets die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter.

Daran halten die Sachverständigen fest: „Rechtliche Mutter soll auch weiterhin die Frau sein, die das Kind geboren hat.“

Im Klartext: Schwulen Männern verbietet man die Leihmutterschaft und das Recht auf Reproduktion, bei lesbischen Frauen sollen aber nun beide Mutter sein dürfen.

Wer ist die Mutter? In Deutschland ist das auch weiterhin diejenige, die das Kind zur Welt bringt.

Homosexuelle Elter1 und Elter2 sind somit also wieder nur Frauen, aber ganz sicher keine Männer! Ob sich die Schwulen so eine „Ehe für Alle“ vorgestellt haben? Wahrscheinlich wohl nicht.

Das wirft aber eine simple Frage auf: Warum darf sich die lesbische Mutter via Samenspende replizieren, der schwule Vater aber per Leihmutterschaft nicht?

Aber was will man schon von einer feministischen Bundesrichterin Meo-Micaela Hahne (BGH) erwarten, die in der Vergangenheit schon Väter drangsaliert und ihrer Rechte beschnitten hat bis zum Gehtnichtmehr.

Die sollen halt zahlen bis sie umfallen. Egal ob nun biologischer oder so genannter sozialer Vater. Eine anteilige Mit-Vaterschaft im heterosexuellen Gefüge will man da gar nicht sehen, wie unzählige ‚Einzelschicksale‘ von vernichteten Papas oder viele Kämpfe um das Gemeinsame Sorgerecht (GSr) bzw. DNA-Tests zwecks Abstammungs-Feststellung, welche sie verboten bekamen, aufzeigen.

Wo käme man da hin, wenn man anlässlich einer EfA auch noch Männer berücksichtigen würde? Das geht so einfach nicht, wie die Experten-Komission unter Hahne ja ausdrücklich darzulegen scheint.

Wer hat das Sorgerecht? Soziale Eltern können in Deutschland ein „kleines Sorgerecht“ für die Fragen des alltäglichen Lebens übernehmen.

Denn der Schwerpunkt liegt ja mehr auf lesbischen Themen, wie diese Diskussion mal wieder offensichtlich belegt. Heiko Maas nennt das aber euphemistisch:

„Die Regelung wäre ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in Deutschland“

meint damit aber die „Mit-Mutterschaft“ bei lesbischen Beziehungen. Ausdrücklich scheint er zu akzeptieren, dass andere Optionen für schwule Partnerschaften, geschweige denn Hetero-Väter überhaupt nur denkbar wären. Männer schaut auf dieses Land und wisset, wo ihr steht, möchte man da laut ausrufen.

Die Krönung bildet dann aber dieses Zitat des Justizministers, der eine 2-Prozent-Minderheit unterstützend so bezeichnet:

„Das Abstammungsrecht berühre Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens, da spielten weltanschauliche und religiöse Überzeugungen eine große Rolle, aber auch persönliche Erfahrungen. Der Bericht des Arbeitskreises solle erst einmal eine Grundlage für eine ausführliche Debatte sein.“

Immerhin, einen kleinen Funken Hoffnung lassen seine Zitate (alle aus der FAZ) aber jedoch noch:  „Ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung geht da nichts.“

Man wird sehen, ob das Thema so ergebnisoffen besprochen wird, wie das NetzDG oder die ad-hoc durchgepeitsche EfA vor der Sommerpause. Oder wie weit er eben das „Mindestmaß“ auslegt.

Denn Maas befürwortet ja ausdrücklich die Formel Elter1 plus Elter2 ergibt Mit-Mutterschaft. Man könnte es auch Minderheitenterror inklusive der Bevorzugung eines Geschlechtes nennen. Und man darf gespannt sein, ob sein „Nein heißt Nein“ auch im Diskurs gilt.

Aber man könnte es auch so sehen: Die Bundesregierung arbeitet mit aller Macht daran, dass Frauen nun das alleinige Besitzrecht am Kind haben. Männer, ob nun schwul oder hetero, die stören da nur, bei der Festlegung der bisher geschenkten Latifundien. Sie sind nichts, das Ovarium ist Alles!

Credits: Beide Bilder FAZ
PS: „Elter“ übernommen


Nachtrag: Jetzt wird das Abstammungsrecht „rasiert“
Auch ein Nebeneffekt dessen, was Maas so fabriziert.
-> Mit Diskussion zum Begriff „Elter1“ und „Elter2“

Die „Welt“ greift das Thema jetzt ebenfalls Online auf:
Kommen bald „Mit-Mütter“ und „intendierte Eltern“?

„Wer also einwilligt, dass seine Partnerin durch eine Samenspende oder eine Embryonenspende schwanger wird, ist somit „intendierter Vater“. Die Experten bezeichnen dies als „Verursacherprinzip“. 

Passend auch ein Artikel in der „Zeit“
„Ralf Bönt: Die verlorenen Söhne

„Seltsam ist auch, dass wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen: Die Gleichstellung Homosexueller kommt vor der Gleichstellung von Mutter und Vater.“