Wenn eine Frau vergewaltigt wird und dadurch schwanger geworden ist, was denkt dann wohl die Bevölkerung über eine Abtreibung bzw. die Option einer Babyklappe oder anonymen Geburt? Sie wird es vermutlich gutheißen und verstehen, sowohl ethisch, als auch moralisch. Eben, weil es ihr nicht zuzumuten ist, Trauma-bedingt nun auch noch etwas auszutragen, was ihr jemand zwanghaft aufgepfropft hat: Ein Baby von einem Vergewaltiger! Und ja, auch dieses Blog kann solch eine Entscheidung nachvollziehen.
Was aber passiert einem Mann, der vergewaltig wurde und dessen Sperma anschließend noch in der ‚Weiterverwertung‘ landet, sprich: die Täterin wird schwanger und trägt das Kind aus? Kann er dann all die oben genannten Optionen nutzen, die einem Missbrauchsopfer zur Verfügung stehen? Die Antwort ist schlicht und ergreifend: Nein! Denn er ist gesetzlich verpflichtet, dieser, seiner Peinigerin auch noch Kindesunterhalt und in Deutschland in den ersten drei Jahren einen hohen Monatssatz für die Betreuung zu leisten.

Das sind ca. 1000,- Euro jeden Monat, für etwas, was ihm gewaltsam angetan wurde und für das er nun auch noch monetär büßen muss. Und er hat nicht die geringste Chance etwas dagegen zu unternehmen, da sei ja wohl das Recht der ‚Mutter‘ vor – wird sie doch im Grundgesetz extra erwähnt und geschützt; selbst wenn sie in diesem Fall eine Verbrecherin war und ist!
ER HÄTTE DOCH EIN KONDOM BENUTZEN KÖNNEN Weiterlesen →