eine Frau, per Eizellentausch,  im Labor künstlich befruchtet wird – mit dem Samen des Vaters des Kindes – und diese ihr dann wieder zum ‚Austragen‘ eingepflanzt wird. Wie begeistert wären dann wohl solche Frauen, wenn ihre biologische Mutterschaft zweifelsfrei als nicht existent nachgewiesen wird und der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, da er nachweislich der biologische ‚Erzeuger‘ ist?

Mit wieviel Freude dürften diese ‚Gebärerinnen‘ dann den Kindes-Unterhalt und das Betreuungsgeld zahlen, damit sich der Papa seinen Kinderwunsch erfüllen konnte. Was meint wohl die geneigte Leserin dazu? Man muss wohl kein Prophet sein, um dabei festzustellen, dass das Geschrei anschließend riesengroß wäre. Und damit zum Thema:

In Deutschland ist diese Praxis vice versa gang und gäbe. Männer, die keine Kinder wollen, oder wo die Frau die Pille mit Absicht vergessen hat, bzw. die Mütter-in-spe, welche gerne eine sein wollen, praktizieren das tagtäglich in diesem Land. Und sie fühlen sich damit auch noch im Recht, denn er hätte ja aufpassen können – nun muss er halt für diese Nummer bezahlen.

Was also würde passieren, wenn die (eher fiktive) Situation umgekehrt einträfe und die Mutter ein Kind bekommt, welches nicht das ihre ist? Wie würde man argumentieren, welche Auswirkungen hätte das auf ihr ‚Mutterglück‘ und inwiefern würde sie nun uferlose Unterhaltszahlungen an das Kind und den Vater begrüßen (da er ja drei Jahre mit der Betreuung beschäftigt ist) und dieses leistend ‚bereitwillig‘ zahlen müsste oder würde, weil es ja nun mal ihre Pflicht ist?

Denn da kämen schnell mehrere Zehntausend Euro zusammen, im besten Fall die Rückzahlung eines eventuellen Unterhaltsvorschusses an den Nachwuchs und den (wenngleich ungewollten) ‚Betreuer‘.

Man ahnt es: Die Medien wären voll mit Artikeln über diese himmelschreiende Ungerechtigkeit, Justizminister Heiko Maas wäre sicherlich eilfertig dabei, eine Gesetzesänderung herbeizuschreiben – und der Vater wäre in der Öffentlichkeit das, was man im Bereich der Fäkalsprache ansiedeln würde.

Und ja, es wäre nicht mal zu diskreditieren, denn es ist eine Form von Betrug mit persönlichen Konsequenzen für die ‚Erzeugerin‘ und dieses nicht nur in seelischer, sondern auch in finanziell bestrafender Hinsicht.

Nun mag man einwenden, dass das Ganze arg konstruiert ist, sollte dabei aber nicht vergessen, dass Solches immer wieder und wieder auf Seiten der Kindes-Mutter passiert.

Falls nun der Einwand kommt: Aber es ist doch das gemeinsame Kind!

Ach was? Und was ist mit den Kuckucksvätern, die nicht wissen, ob es wirklich ein ‚Gemeinsames‘ ist? Die dürfen nämlich bezahlen ohne Ende, weil sie als Verheirateter zwangsläufig der rechtliche Vater sind. Gentests wären nur in Ausnahmefällen erlaubt und heimliche sind strafbewehrt. Selbst wenn sich herausstellt, dass der Ehemann nicht der Vater ist, so wäre er dennoch im rechtlichen Innenverhältnis dran!

So, man übertrage solches nun auf eine verheiratete Mutter. Im Grunde wäre die Situation dieselbe, nur eben umgekehrt. Sie bekam ein Kind untergejubelt, welches genetisch nichts mit ihr zu tun hat, wurde also betrogen, so wie es eben den „Kind-und-Kegel-Vätern“ geht, die nicht die leiblichen Papas sind, weil Mama fremdgegangen ist.

Es steht zu befürchten, dass den Betonfeministinnen dieser abstrahierte Vergleich zu hoch ist, aber die Frage sei erlaubt: Ist es dann auch eine „Zwangsabtreibung“, die man gerne Vätern unterstellen möchte, die sich gegen Kinder wehren und ein Mitspracherecht einfordern – oder ist es Notwehr, wenn die ‚Befruchtete‘ den Embryo entfernen lässt, wenn es nicht ihrer ist?

Und genau da liegt die Crux in dieser ganzen Diskussion: Dem Ungleichgewicht in der BRD zwischen werdenden Vätern und Müttern. Der Papa hat keine Option, selbst wenn er nicht will – er muss ranschaffen. Die Mutter sehr wohl, angefangen von Abtreibung, später von Babyklappen oder anonymer Geburt, bis hin zu einer Adoptions-Freigabe.

Dieses Ungleichgewicht dürfte selbst Grundschulkindern auffallen (so man sie damit konfrontieren würde). Aber der egoistischen ‚heiligen Mutter‘ oder einer Emanze ganz sicher nicht.

Also, mal angenommen, es gäbe Zwangsmutterschaft, was wären dann die Worte aus den im obigen Absatz genannten Kreisen?

Was wäre wohl, wenn …?

Sehr viele Fragezeichen!


Alle in einfachen Anführungsstrichen gekennzeichneten Begriffe sind sarkastisch-ironisch gemeint, da ich u.a. solche Begrifflichkeiten wie z.B. ‚Erzeuger‘ ablehne.

Weitere Infos zu dem Thema bekommt man hier (inkl. vieler Links) und unter dem Tag „Zwangsvaterschaft“ nach der Überschrift.

Generell noch ein Hinweis auf diesen Grundsatzartikel von Tom Freier zum Thema, der sich vollumfänglich damit auseinander gesetzt hat.

Aktuell 5/2017: Elmar Diederichs betrachtet das Thema „Zwangsmutterschaft“ im Kontext -vaterschaft und endet mit „Zwangsmutterschaft gibt es nicht.“