Endlich etwas Rechtsprechung im Unrecht:

Erfundene Vergewaltigung: BGH bestätigt Haftstrafe für Lehrerin Heidi K.

Fünf Jahre saß der Lehrer Horst Arnold im Gefängnis, weil Heidi K. ihn fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Nun bestätigte der BGH das Urteil gegen die Lügnerin: Heidi K. muss für fünfeinhalb Jahre in Haft.

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schlussstrich unter einen der größten deutschen Justizirrtümer gezogen: Nach ihren falschen Vergewaltigungsvorwürfen ist eine zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin mit ihrer Revision beim höchsten deutschen Strafgericht in Karlsruhe gescheitert. Der BGH verwarf die Einwände der Frau gegen ihre Verurteilung als unbegründet (Aktenzeichen: 2 StR 62/14). Das Urteil gegen sie ist somit rechtskräftig.

Erstaunlich, wie offen man in dieser dpa-Meldung nun von einer „Lügnerin“ spricht und verwunderlich, dass Horst Arnold klar genannt ist, die verurteilte Frau und Falschbeschuldigerin mit der roten Perücke und Sonnenbrille aber immer noch als „Heidi K.“ tituliert wird.

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So sehen also die Erfolge unserer Justiz aus, welche aus vermeintlichen ‚Opfern‘ Täterinnen werden ließen? Nein, so nicht ganz, denn: Unsere Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte forcierte es geradezu, dass Frau Külzer meinte, sich in ihren Karrierebestrebungen auf etwas verlassen zu können, wovon sie dachte, dass es für sie hilfreich wäre – und wofür sie letztendlich, vielleicht ungewollt, aber dennoch über Leichen ging.

Wo sind denn die Erfolge dieser Justiz und vorgeschalteten Legeslative zu finden, wenn Vorverurteilungen von Männern seit Jahrzehnten Platz in den Köpfen von Richtern, Anwälten und Polizei haben?

Wer mag, kann sich ja mal durch die Prozessberichterstattung der Zeitung „Echo-Online“ lesen, die tatsächlich über jeden Prozesstag berichtete. Eine Zusammenfassung dazu findet man hier:

Falschbeschuldigung Horst Arnold – vernichtet von Heidi Külzer

Persönlich bin ich froh, dass der BGH nun doch endlich, und wohl auch nach gewissem Druck, relativ zügig entschieden hat und eine Rechtsgültigkeit des Urteils feststellte.

Unbehagen hinterlässt aber auch, dass die damals Horst Arnold verurteilende Justiz in keinster Weise in die Verpflichtung genommen wird oder wurde. Allenfalls moralisch gab es ein Du-Du, aber keine institutionalsierte Anordnung.

Es ist wohl wie bei der Wohnungsverweisung (GewSchuG), exekutiert durch die Polizei, legalisiert durch Rot-Grün, Anfang dieses Jahrtausends: Im Zweifel für die Frau

Nun, in diesem Fall gab es ein Echo, welches hoffentlich nicht ungehört bleibt. Denn für die Zukunft ist dargelegt: Falschbeschuldigung ist ein Straftatbestand!

„Am Ende, ob nun noch 2014 oder erst 2015, muss sie ins Gefängnis für eine Tat, die sie 2001 losgetreten hat“

In dieser Zeit habe die Familie sehr gelitten, unterstreicht Steffen Arnold. „Jahrelang war es nicht einfach, für meinen Bruder sowieso, auch für unsere Eltern“, erzählte er. Seine Nichte habe in der Kindheit quasi keinen Vater gehabt, weil er im Gefängnis war. „Und auch mich beschäftigt das noch immer täglich.“ Der ganze Fall sei eine Tragödie …

(Echo-Online)

Vergewaltiger stehen in der Knasthierarchie ganz unten. Man fragt sich wohl in diesem Zusammenhang unwillkürlich, wo Falschbeschuldigerinnen demnächst rangieren werden. Es ist ja schließlich „Neuland“.


Nachtrag: Der „Femokratieblog“ schrieb sehr fundiert zum BGH-Urteil.
An dieser Stelle meinen Dank an die Betreiberin für das Dranbleiben.

Darin werden übrigens auch Namen und Verantwortliche genannt.

Der „law blog“ berichtete auch – mit lesenswerten Kommentaren.

Nachtrag vom 14. Januar 2017. Sie sitzt seit 2015 im Knast:

„… wollte Ihnen zum Fall Horst Arnold gegen Heidi Anette Külzer, gesch. Klehm, gesch. Jansen und gesch. Bickmeyer mitteilen, dass diese seit dem 06. März 2015 in der JVA Bielefeld „wohnt.“

Ich war einer der Zeugen in Darmstadt und habe meine Erfahrungen mit dieser Person 1990/1991 gemacht. Vielleicht hilft es bei einigen Betroffenen ein etwas besseres Gefühl hervorzurufen. Ich dachte hier an späte Gerechtigkeit …“

Da ich davon ausgehe ist, dass die Quelle authentisch ist – gut so!